Unternehmenspolitik

Meldesystem für HinweisgeberInnen

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für HinweisgeberInnen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens (Verstoß) mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir auch die Möglichkeit zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten.

Benachteiligungen von HinweisgeberInnen und allen Personen, die zur Aufklärung von Missständen beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis das Fehlverhalten (der Verstoß) nachgewiesen ist.

Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Stand: Dezember 2023

Hier geht es direkt zum Formular Meldesystem für

HinweisgeberInnen:

Zum Meldesystem >>
Share by: