Allgemeine
Sicherheitsvorschriften

Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, richten sich diese an alle Geschlechter.

Logo der Umweltschutzanlagen Siggerwiesen. Eine orange und eine blaue abgerundete Form symbolisieren die Farben der Bereiche Salzburger Abfallbeseitigung und Reinhalteverband Großraum Salzburg.

Wir erwarten von allen betriebsfremden Personen, die sich am Betriebsareal der SAB GmbH/des RHV aufhalten, ein sicherheitsbewusstes Verhalten. Die Aspekte der Arbeitssicherheit werden von unseren Mitarbeitern kontinuierlich kontrolliert und eingefordert. 


Unsere Vertragspartner (Auftragnehmer/Auftraggeber/Lieferanten/Kunden) werden um verlässliche Einhaltung der folgenden Regeln/Vorschriften ersucht und aufgefordert, Ihre Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen entsprechend dieser Regeln/Vorschriften zu unterweisen. Ein Zuwiderhandeln gegen die folgenden Regeln sowie die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes hat einen sofortigen Verweis der zuwiderhandelnden Person aus dem Betriebsareal zur Folge.

Zutrittsregelung

  • Betriebsfremde Personen haben sich vor dem Betreten des Betriebsareals der SAB
    GmbH/des RHV beim Portier (für das Werksgelände) oder am Empfang (für das
    Verwaltungsgebäude) an- und abzumelden.
  • Der Aufenthalt auf dem Betriebsareal ist auf den Anlagenteil zu beschränken, der das
    Ziel/der Zweck der Anwesenheit ist.
  • Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Radladern, Staplern, Kränen oder sonstigen und
    selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie im Bereich der Werksbahn ist verboten.


Innerbetrieblicher Verkehr

  • Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Beschilderungen sind einzuhalten.
  • Die Regeln der StVO sind zu beachten.
  • Die Nutzung von Handys ist während der Fahrt zu unterlassen.
  • Es dürfen nur die definierten Wege sowie Be- und Entladeflächen benutzt werden.
  • Auf Behinderungen (z.B. Baustellen) oder betriebsübliche Gefährdungen ist zu achten.


Schutzvorschriften für Frächter/Kfz-Lenker

  • Die Fahrzeuge dürfen nur durch geschultes und unterwiesenes Personal bedient werden.
  • Ladungen müssen sicher verstaut und gesichert sein, um ein Verrutschen oder
    Herunterfallen zu verhindern.
  • Die Fahrzeuge müssen mit den notwendigen Sicherheitsvorrichtungen (z.B.
    Warneinrichtungen, guter Beleuchtung) ausgestattet sein.
  • Vor jedem Kippvorgang ist das Fahrzeug auf eventuelle Schrägstellung oder unebene
    Aufstellung zu prüfen.
  • Die Gurtenpflicht gilt auch während des Kippvorgangs.
  • Jede Fahrbewegung mit angehobener Mulde ist verboten.
  • Fahrzeuge dürfen nur an den vorgegebenen Abladestellen/Verladebereichen be- oder
    entladen werden.


Persönliche Schutzausrüstung

  • Grundausstattung: Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle (S3).
  • Die für den jeweiligen Unternehmensbereich vorgeschriebene Schutzausrüstung, wie z. B. Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Staubmaske, Handschuhe,
    Absturzsicherung etc., ist zu verwenden. Diese Bereiche sind gesondert
    gekennzeichnet!
  • Betriebsfremde Personen haben für die jeweils geforderte Schutzausrüstung selbst zu
    sorgen, diese wird von der SAB GmbH/dem RHV nicht zur Verfügung gestellt.
  • Den Sicherheitsanweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die eigenmächtige Benutzung betrieblicher Einrichtungen und Betriebsmittel, wie
    insbesondere von Maschinen, Fahrzeugen, Hebezeugen und Krananlagen, ist verboten.
  • Gefährliche Anlagenbereiche sind zu meiden. Diese Bereiche sind durch
    Piktogramme/
    Spezielle Hinweistafeln gekennzeichnet.
  • Ein Zuwiderhandeln gegen Sicherheitsvorschriften hat die Einstellung der Arbeiten zur Folge.


Alkohol/ Rauchen

  • Auf dem Betriebsareal herrscht ein absolutes Alkoholverbot.
  • Erkennbar alkoholisierte/berauschte betriebsfremde Personen dürfen das Betriebsareal nicht betreten bzw. haben das Betriebsareal unter Aufsicht sofort zu verlassen.
  • Das Rauchen ist ausnahmslos nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.


Sonstige Hinweise

  • Die Erste-Hilfe-Stationen mit Kontakten zu Ersthelfern sind gekennzeichnet.
  • Die Funktionsweise der Feuerlöscheinrichtungen ist am Standort beschrieben.
  • Die Fluchtwege sind durch Piktogramme/Hinweistafeln gekennzeichnet.
  • Bei Feueralarm ist der gekennzeichnete Sammelplatz aufzusuchen.
  • Gefährdungen oder Störungen sind sofort über unser 
    Notfalltelefon 0662 - 46 9 49 111 zu melden.
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