Allgemeine
Sicherheitsvorschriften
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, richten sich diese an alle Geschlechter.
Wir erwarten von allen betriebsfremden Personen, die sich am Betriebsareal der SAB GmbH/des RHV aufhalten, ein sicherheitsbewusstes Verhalten. Die Aspekte der Arbeitssicherheit werden von unseren Mitarbeitern kontinuierlich kontrolliert und eingefordert.
Unsere Vertragspartner (Auftragnehmer/Auftraggeber/Lieferanten/Kunden) werden um verlässliche Einhaltung der folgenden Regeln/Vorschriften ersucht und aufgefordert, Ihre Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen entsprechend dieser Regeln/Vorschriften zu unterweisen. Ein Zuwiderhandeln gegen die folgenden Regeln sowie die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes hat einen sofortigen Verweis der zuwiderhandelnden Person aus dem Betriebsareal zur Folge.
Zutrittsregelung
- Betriebsfremde Personen haben sich vor dem Betreten des Betriebsareals der SAB
GmbH/des RHV beim Portier (für das Werksgelände) oder am Empfang (für das
Verwaltungsgebäude) an- und abzumelden. - Der Aufenthalt auf dem Betriebsareal ist auf den Anlagenteil zu beschränken, der das
Ziel/der Zweck der Anwesenheit ist. - Der Aufenthalt im Gefahrenbereich von Radladern, Staplern, Kränen oder sonstigen und
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen sowie im Bereich der Werksbahn ist verboten.
Innerbetrieblicher Verkehr
- Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß den Beschilderungen sind einzuhalten.
- Die Regeln der StVO sind zu beachten.
- Die Nutzung von Handys ist während der Fahrt zu unterlassen.
- Es dürfen nur die definierten Wege sowie Be- und Entladeflächen benutzt werden.
- Auf Behinderungen (z.B. Baustellen) oder betriebsübliche Gefährdungen ist zu achten.
Schutzvorschriften für Frächter/Kfz-Lenker
- Die Fahrzeuge dürfen nur durch geschultes und unterwiesenes Personal bedient werden.
- Ladungen müssen sicher verstaut und gesichert sein, um ein Verrutschen oder
Herunterfallen zu verhindern. - Die Fahrzeuge müssen mit den notwendigen Sicherheitsvorrichtungen (z.B.
Warneinrichtungen, guter Beleuchtung) ausgestattet sein. - Vor jedem Kippvorgang ist das Fahrzeug auf eventuelle Schrägstellung oder unebene
Aufstellung zu prüfen. - Die Gurtenpflicht gilt auch während des Kippvorgangs.
- Jede Fahrbewegung mit angehobener Mulde ist verboten.
- Fahrzeuge dürfen nur an den vorgegebenen Abladestellen/Verladebereichen be- oder
entladen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
- Grundausstattung: Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicherer Sohle (S3).
- Die für den jeweiligen Unternehmensbereich vorgeschriebene Schutzausrüstung, wie z. B. Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, Schutzhandschuhe, Staubmaske, Handschuhe,
Absturzsicherung etc., ist zu verwenden. Diese Bereiche sind gesondert
gekennzeichnet! - Betriebsfremde Personen haben für die jeweils geforderte Schutzausrüstung selbst zu
sorgen, diese wird von der SAB GmbH/dem RHV nicht zur Verfügung gestellt. - Den Sicherheitsanweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die eigenmächtige Benutzung betrieblicher Einrichtungen und Betriebsmittel, wie
insbesondere von Maschinen, Fahrzeugen, Hebezeugen und Krananlagen, ist verboten. - Gefährliche Anlagenbereiche sind zu meiden. Diese Bereiche sind durch
Piktogramme/Spezielle Hinweistafeln gekennzeichnet. - Ein Zuwiderhandeln gegen Sicherheitsvorschriften hat die Einstellung der Arbeiten zur Folge.
Alkohol/ Rauchen
- Auf dem Betriebsareal herrscht ein absolutes Alkoholverbot.
- Erkennbar alkoholisierte/berauschte betriebsfremde Personen dürfen das Betriebsareal nicht betreten bzw. haben das Betriebsareal unter Aufsicht sofort zu verlassen.
- Das Rauchen ist ausnahmslos nur an den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt.
Sonstige Hinweise
- Die Erste-Hilfe-Stationen mit Kontakten zu Ersthelfern sind gekennzeichnet.
- Die Funktionsweise der Feuerlöscheinrichtungen ist am Standort beschrieben.
- Die Fluchtwege sind durch Piktogramme/Hinweistafeln gekennzeichnet.
- Bei Feueralarm ist der gekennzeichnete Sammelplatz aufzusuchen.
- Gefährdungen oder Störungen sind sofort über unser
Notfalltelefon 0662 - 46 9 49 111 zu melden.